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APPELL AL PIEVEL APPELLO AL POPOLO APPEL AU PEUPLEAUFRUF ANS VOLKCCP 17-791540-8 – CCP 17-655794-4 |
c/o Gerhard Ulrich. Avenue de Lonay 17 CH-1110 Morges
Mobile: 078/ 641 99 96 Tél/Fax: 021/ 801 22 88
e-mail: ulrich.g@c9c.org |
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Herrn Ernst Roduner Eidgenössisches UntersuchungsrichteramtTaubenstrasse 16 3003 Bern |
Morges, den 24.03.05 |
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cc: Herrn Christoph Blocher, Bundesrat - Bundesgericht - www.appel-au-peuple.org à Diese Eingabe ist aus Gründen der Transparenz publiziert auf www.swissjustice.net/repression/roduner |
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Voruntersuchung wegen angeblich mehrfacher Nötigung einzelner Bundesrichter(Ihre Referenz VU.2004.48)
Herr Roduner, seid gegrüsst auf dem Abstellgleis geschasster und weiterbeförderter Richter,
Ich beziehe mich auf Ihr Briefchen vom 14.03.05 betreffend Eröffnungsverfügung einer Voruntersuchung. "Aha, Post vom Geierhorst" dachte ich spontan. Die Gedanken sind auch in einer Diktatur frei. Frei ist ausserdem festzustellen, dass ein der Entlassung nur knapp entgangener langjähriger Aargauer Oberrichter mitunter nicht nach unten, sondern nach oben befördert wurde. Siehe www.swissjustice.net/archive/roduner1
Zur Sache:
1. Ich anbegehre hiermit, gestützt auf meine verfassungsmässigen Rechte, vollständige Akteneinsicht, welche mir in jedem Stadium des Verfahrens zusteht. Sollten Sie diese verweigern wollen, verlange ich vorab eine beschwerdefähige Verfügung samt entsprechend substantieller und gemäss den Präjudizen des Bundesgerichtes ausreichender Begründung. Die Inquisition wurde auch in der Schweiz, zumindest offiziell, abgeschafft.
2. Nachdem Sie mir eine Strafuntersuchung eröffnen, anbegehre ich hiermit, gestützt auf EMRK Art. 6, mir das Konstrukt eines hypothetischen Tatbestandes bekannt zu geben, bzw. eines aus Ihrer Sicht erhärteten konkreten Sachverhalts unter Einbezug auch des Rechtsbegehrens auf Seite 3 nachstehend.
3. Ich bitte Sie, die vorerwähnten Akten an eine Amtsstelle Ihrer Wahl im Kanton Waadt zuzustellen (wo ich niedergelassen bin), damit ich über ausreichend Gelegenheit und Zeit verfüge, die Akten zu studieren. Das Prinzip der gleich langen Spiesse muss ich Ihnen wohl kaum erläutern.
Ihrem Schreiben entnimmt man, klein eingeklemmt auf Seite 2 oben, den Hinweis auf eine angeblich "mehrfache Nötigung" einzelner Richter des Bundesgerichts. Dass da die Hühner lachen, ist freilich unbedeutend, denn diese haben in der helvetischen Doppelmoral eh' nichts mehr zu lachen: www.vgt.ch/vn/0401/huehner-bopp.htm Bedeutend ist jedoch, dass hier wieder einmal der geballte Machtapparat des eidgenössischen Polizeistaates die Muskeln spielen lässt und an die vielen kürzlich in allen Medien publizier-
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ten Flops der eidgenössischen Polizeier an der Taubenstrasse Bern's erinnert.
Ich gestehe aber freimütig ein, dass mein Verbrechen tatsächlich darin besteht, Papierblätter auf öffentlichem Grund und an den Wohnorten gewisser Richter verteilt zu haben und auch künftig verteilen werde. Und ferner habe ich geredet und bin in den Hungerstreik getreten. Mit mir waren, in jeweils abwechselnder Besetzung, Gruppen von politischen Aktivisten unserer Vereinigung. Vielleicht wollen Sie ja alle diese Leute einsperren.
Niemand bestreitet, dass unsere Vereinigung der Schweizer Justizopfer völlig gewaltlos handelt und dies mag Ihr Konstrukt der Nötigung wohl im Kern ersticken. Deshalb sind wir sehr daran interessiert zu erfahren, wie Sie es hinbiegen werden, aus öffentlichen Kundgebungen vorgeblich freier Bürger und dem Verteilen von Papierblättern in einer angeblichen Demokratie folgenden Straftatbestand zu konstruieren: "Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden..." . Hier vielleicht ein Beispiel unter vielen: www.swissjustice.net/archive/schneider-d
Appel-au-peuple nötigt niemanden und schon gar nicht irgend so einen Richter oder Beamten, es sei denn, die "Volks"vertreter an ihre Versprechen zu erinnern und gegen die elenden Auswüchse dessen, was sich hierzulande noch "Justiz" zu nennen erdreistet sowie gegen die an totalitäre Staatssysteme erinnernde Arroganz des Richter- und Beamten-Rudels vorzugehen. Aus berufenem Munde sei an www.swiss1.net/demokratie/voegte erinnert. Wahrscheinlich müssen Sie also sehr viele Leute einsperren um diese mundtot zu machen.
Wir wären ebenfalls interessiert von Ihnen zu erfahren, wie Sie das kürzliche offizielle Eingeständnis des Grossen Rates des Kantons Waadt verstehen, wonach der Justizapparat völlig aus den Fugen gelaufen ist ("24 Heures" vom 18.03.05, Seite 37) Genau das prangern wir eben, u.a. an die Adresse der Waadtländer Grossräte, seit bald 5 Jahren an. Wollen Sie den gesamten Waadtländer Grossen Rat in corpore auch der Nötigung bezichtigen und einsperren? Gerne liefern wir Ihnen die entsprechenden Medien-Publikationen unter dieser URL: www.swissjustice.net/archive/pub0503.1
AUFRUF ANS VOLK (Appel au peuple - Appello al popolo - Appell al pievel - www.appel-au-peuple.org / www.swissjustice.net ) zählt heute 1000 Mitglieder und es werden ständig mehr. Hinzu kommt eine grosse Anzahl von Sympathisanten, welche uns durch Zuschriften und Spenden unterstützen. Die Existenz unserer Vereinigung ist ein Zeugnis dafür, dass die Justiz hierzulande weder mit Gerechtigkeit noch mit Fairness etwas zu tun hat und Menschen in elender Willkür niedermacht.
Da in Ihrem Strafverfahren beispielsweise Fragen der Verdunkelungsgefahr relevant sein mögen, gebe ich Ihnen gerne Ihr Beweismaterial gleich selber in die Hand: Sie finden alle angeblichen "mehrfachen Nötigungen" öffentlich und transparent mit den Beweisdokumenten publiziert auf folgenden Internet-Portalen: • www.swissjustice.net/archive/roduner1 • www.vgt.ch/vn/0401/huehner-bopp.htm • www.swissjustice.net/archive/schneider-d • www.swissjustice.net/archive/pub0503.1 • www.swissjustice.net/archive/swiss-corruption ./. Seite 3
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Ich stelle hiermit das Rechtsbegehren, dass im Rahmen Ihres Verfahrens nach be- als auch nach ent-lastenden Sachverhalten gleichenteils ermittelt wird und deshalb die Inhalte vorgenannter Internet-Seiten sowie der darin verlinkten Seiten zu den Akten des Verfahrens zu edieren seien. Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre unserer Veröffentlichungen und die vertiefte Einsicht, dass «Demokratie» Volksherrschaft bedeutet.
Unsere Stärke ist das Bestreben, uns stets an die Wahrheit zu halten und transparent zu sein. Wir nutzen also genau die Schwächen der staatlichen Repressionsmacht aus. Die Herren Richter scheinen das zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser: Die Konfrontation mit der Wahrheit.
Hochachtungsvoll
Gerhard Ulrich, Präsident des AUFRUF's ANS VOLK
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