PE01.027095-PWI Guten Tag Herr Winzap, 1.
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben mit der Referenz PE01.027095-PWI/lru vom 01.11.06 stellen wir
fest, dass Sie uns einen « neuen Verteidiger » ernannt haben, ohne
jedoch irgendwie auf das formelle Anbegehren von
Gerhard Ulrich vom 18.10.06 (html-1) eingegangen zu sein www.swissjustice.net/id/winzap-181006 Da
keine Antwort Ihrerseits auf dieses Anbegehren
vorliegt, ist zwingend festzuhalten dass es sich dabei ganz offensichtlich um
die Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör und ganz allgemein um Ihre
Pflicht auf Beantworten von Anbegehren geht. 2.
Wir machen hiermit eine flagrante Verletzung der EMRK
geltend, die uns das unbestrittene Recht verleiht, über die notwendige Zeit
zu verfügen, unsere Verteidigung vorzubereiten, und insbesondere dieselbe mit
einem fähigen Anwalt zu diskutieren. Wir fordern, dass dieser schwerwiegende
Verfahrensmangel umgehend zu reparieren sei. Einen Verteidiger erst nach
Prozessbeginn zu ernennen, nachdem der ehemalige Pflichtverteidiger Me Urs Saal, das Handtuch geworfen hatte, verletzt ganz offensichtlich dieses
Recht. Es
gibt weder irgendeine Berechtigung noch Übereinstimmung mit der EMRK, irgendwelchen Advokaten mit der Pflichtverteidigung
zu beauftragen, mit dem wir nie ( !) die Gelegenheit hatten ernsthaft
die fragliche, umfangreiche Gerichtsakte zu studieren, geschweige denn eine
Verteidigungsstrategie aufzubauen, welche diesen Namen verdient und Zeugen
vorladen zu lassen. 3.
Keiner der von uns anbegehrten Entlastungszeugen
ist zu diesem Prozess vorgeladen worden, und dies stellt einen weiteren
schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, den wir beklagen. Wir sind nicht die
einzigen in dieser Situation. Entlastungszeugen vorladen zu lassen ist jedoch
das Recht jedes Angeklagten, der insbesondere das Recht hat, den Zeugen
persönlich frei Fragen zu stellen. Laut unserem ehemaligen
Pflichtverteidiger, dem Advokaten Saal, hätte aber auf Grund der
Gepflogenheiten Ihres Gerichtes ausschliesslich der Anwalt das Recht, die
Zeugen zu befragen, jedoch nicht der Angeklagte selbst. Diese Praxis
verletzt einmal mehr die EMRK. Deshalb bitten wir
Sie, uns unverzüglich zu antworten, ob wir berechtigt sein werden, Zeugen
aufrufen zu lassen und sie persönlich befragen zu können. Zudem bestehen wir
auf dem sinngemässen vollständigen Protokollieren der Antworten und der
lückenlosen Tonbandaufzeichnung der Verhandlungen. 4.
Schliesslich bringen wir ein letztes Anbegehren
vor: das für nächsten Dienstag ( ?) angesagte
Urteil sei uns an unsere Adressen zuzustellen, damit wir dessen Inhalt zur
Kenntnis nehmen können, und vor allem, um die Rechtsmittel und Fristen für
der Einsprachemöglichkeiten zu kennen. 5.
Die «La Liberté» du
02.11.06, berichtete auf Seite
33, "Das Gericht wird nicht auf die Hintergründe eintreten". Die
hirnlose Argumentation des 6. Eine letzte Anmerkung: Ganz im Gegensatz zu gewissen regimetreuen
Tageszeitungen, die es als angezeigt hielten, als Sprachrohr der sogenannten Waadtländer « Justiz » unsere
unterstellte Feigheit hinzusudeln, ist richtigzustellen,
dass es seit Alters her das Gebaren jedes Despotenstaates war, die
Angeklagten zu entzweien und gegeneinander so aufzubringen, dass sie sich
untereinander an die Gurgel fahren. Tatsächlich gibt es seitens Marc-Etienne
Burdet und Gerhard Ulrich nicht die Spur
von Drückebergerei. Wir haben mitnichten die Mitangeklagten wie „alte
Socken fallen lassen“, noch haben wir sie ihrem Schicksal überlassen. Die
angeklagten Mitglieder des AUFRUF’s ANS VOLK hatten
vor Prozessbeginn einstimmig beschlossen, aus dem Prozess auszusteigen, wenn
die EMRK offensichtlich verletzt würde. Die
menschliche Natur und die Gewalt des Systems nahmen jedoch Oberhand in diesem
Luxuspalast aus Marmor, und Mitangeklagte liessen sich antreiben, die vorher
vereinbarte gemeinsame Zielsetzung fallen zu lassen, um ihre eigenen
egoistischen Ziele zu verfolgen. Und damit haben sie sich selbst ans Messer
geliefert, und sich der Nötigung, dem Druck und der Drohungen im Gerichtssaal
und in den Korridoren des Gerichtsgebäudes ausgeliefert. Dies zeitigte die
vom Justizapparat gewünschte Wirkung – wenigstens momentan.
Marc-Etienne Burdet
Gerhard Ulrich CC:
Tribunal Montmollin, Lausanne |
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