APPELL AL PIEVEL

APPELLO AL POPOLO

APPEL AU PEUPLE

AUFRUF ANS VOLK

CCP 17-791540-8  –  CCP 17-655794-4

c/o Gerhard Ulrich.

Avenue de Lonay 17

CH-1110 Morges

 

Mobile:   078/ 641 99 96

Tél/Fax: 021/ 801 22 88

 

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Die Bürgerinitiative, welche die Interessen der Justizkonsumenten verteidigt

Eingeschriebener Brief

Tribunal Winzap - Kreisgericht Lausanne

Palais de Montbenon

1014 Lausanne

Morges, den 03.11.06

 PE01.027095-PWI

Guten Tag Herr Winzap,

1. Bezug nehmend auf Ihr Schreiben mit der Referenz PE01.027095-PWI/lru vom 01.11.06 stellen wir fest, dass Sie uns einen « neuen Verteidiger » ernannt haben, ohne jedoch irgendwie auf das formelle Anbegehren von Gerhard Ulrich vom 18.10.06 (html-1) eingegangen zu sein www.swissjustice.net/id/winzap-181006

Da keine Antwort Ihrerseits auf dieses Anbegehren vorliegt, ist zwingend festzuhalten dass es sich dabei ganz offensichtlich um die Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör und ganz allgemein um Ihre Pflicht auf Beantworten von Anbegehren geht.

 

2. Wir machen hiermit eine flagrante Verletzung der EMRK geltend, die uns das unbestrittene Recht verleiht, über die notwendige Zeit zu verfügen, unsere Verteidigung vorzubereiten, und insbesondere dieselbe mit einem fähigen Anwalt zu diskutieren. Wir fordern, dass dieser schwerwiegende Verfahrensmangel umgehend zu reparieren sei. Einen Verteidiger erst nach Prozessbeginn zu ernennen, nachdem der ehemalige Pflichtverteidiger  Me Urs Saal, das Handtuch geworfen hatte, verletzt ganz offensichtlich dieses Recht.

Es gibt weder irgendeine Berechtigung noch Übereinstimmung mit der EMRK, irgendwelchen Advokaten mit der Pflichtverteidigung zu beauftragen, mit dem wir nie ( !) die Gelegenheit hatten ernsthaft die fragliche, umfangreiche Gerichtsakte zu studieren, geschweige denn eine Verteidigungsstrategie aufzubauen, welche diesen Namen verdient und Zeugen vorladen zu lassen.

 

3. Keiner der von uns anbegehrten Entlastungszeugen ist zu diesem Prozess vorgeladen worden, und dies stellt einen weiteren schwerwiegenden Verfahrensmangel dar, den wir beklagen. Wir sind nicht die einzigen in dieser Situation. Entlastungszeugen vorladen zu lassen ist jedoch das Recht jedes Angeklagten, der insbesondere das Recht hat, den Zeugen persönlich frei Fragen zu stellen. Laut unserem ehemaligen Pflichtverteidiger, dem Advokaten  Saal, hätte aber auf Grund der Gepflogenheiten Ihres Gerichtes ausschliesslich der Anwalt das Recht, die Zeugen zu befragen, jedoch nicht der Angeklagte selbst.  Diese Praxis verletzt einmal mehr die EMRK. Deshalb bitten wir Sie, uns unverzüglich zu antworten, ob wir berechtigt sein werden, Zeugen aufrufen zu lassen und sie persönlich befragen zu können. Zudem bestehen wir auf dem sinngemässen vollständigen Protokollieren der Antworten und der lückenlosen Tonbandaufzeichnung der Verhandlungen.

 

4. Schliesslich bringen wir ein letztes Anbegehren vor: das für nächsten Dienstag ( ?) angesagte Urteil sei uns an unsere Adressen zuzustellen, damit wir dessen Inhalt zur Kenntnis nehmen können, und vor allem, um die Rechtsmittel und Fristen für der Einsprachemöglichkeiten zu kennen.

 

5. Die «La Liberté» du 02.11.06, berichtete auf Seite 33, "Das Gericht wird nicht auf die Hintergründe eintreten". Die hirnlose Argumentation des Eric Mermoud, der da behauptet, dass das Überprüfen konkreter Missbräuche des Justizapparates überflüssig sei, entbehrt ganz offenbar jeder Logik, Berechtigung und des gesunden Menschenverstandes, und weist den totalitären Charakter dieses Prozesses nach, der offensichtlich mit gezinkten Karten gespielt wird. Laut diesem Adlatus des Staatsanwaltes sollten "die Angeklagten nicht nachweisen, dass sie von der Justiz geschröpft worden sind, sondern die Ausdrücke, die sie verwendet hatten der Wirklichkeit entsprechen ». Das ist nun ganz offensichtlich falsch, denn die Wahrheit wird gerade anhand von konkreten Beispielen und vollzogenen Taten zum Nachteil der Opfer des Justizapparates und der Aasgeier nachgewiesen, die sich heute beschweren, klagen, lamentieren und nach Skandal rufen. Wir verweisen auf das Werk des Rechtsprofessors Franz Riklin «Von der Aufklärung verschont» www.swiss1.net/archive/riklin-book der festgehalten hat: «Offenbar gehört es zum Ritual einer von der Aufklärung verschonten Republik, dass die Untertanen den Machtträgern auch bei schwersten Grundrechtverletzungen mit Höflichkeit begegnen müssen. Ich halte es hier mit Professor Jörg-Paul Müller, der sagte: "Recht lebt von der Empörung, die man angesichts von Ungerechtigkeiten empfindet".»

 

6. Eine letzte Anmerkung: Ganz im Gegensatz zu gewissen regimetreuen Tageszeitungen, die es als angezeigt hielten, als Sprachrohr der sogenannten Waadtländer « Justiz » unsere unterstellte Feigheit hinzusudeln, ist richtigzustellen, dass es seit Alters her das Gebaren jedes Despotenstaates war, die Angeklagten zu entzweien und gegeneinander so aufzubringen, dass sie sich untereinander an die Gurgel fahren. Tatsächlich gibt es seitens Marc-Etienne Burdet und Gerhard Ulrich nicht die Spur von Drückebergerei. Wir haben mitnichten die Mitangeklagten wie „alte Socken fallen lassen“, noch haben wir sie ihrem Schicksal überlassen. Die angeklagten Mitglieder des AUFRUF’s ANS VOLK hatten vor Prozessbeginn einstimmig beschlossen, aus dem Prozess auszusteigen, wenn die EMRK offensichtlich verletzt würde. Die menschliche Natur und die Gewalt des Systems nahmen jedoch Oberhand in diesem Luxuspalast aus Marmor, und Mitangeklagte liessen sich antreiben, die vorher vereinbarte gemeinsame Zielsetzung fallen zu lassen, um ihre eigenen egoistischen Ziele zu verfolgen. Und damit haben sie sich selbst ans Messer geliefert, und sich der Nötigung, dem Druck und der Drohungen im Gerichtssaal und in den Korridoren des Gerichtsgebäudes ausgeliefert. Dies zeitigte die vom Justizapparat gewünschte Wirkung – wenigstens momentan.

                Marc-Etienne Burdet                                Gerhard Ulrich

CC: Tribunal Montmollin, Lausanne