cc: An wen es betreffen mag – www.appel-au-peuple.org Der Staat Freiburg im rechtsfreien Raum Wer stoppt die durchgedrehte Justizmaschine? Geehrter Herr Bundesrat, Die Affäre, welche den rechtsfreien Raum in diesem
Gliedstaat der Eidgenossenschaft aufdeckt, ist eine banale Scheidung, die im
1994 begonnen hat. Ein Advokat, der gleichzeitig ein bekannter CVP Politiker
gewesen ist, hatte von seiner Verfilzung profitiert, um das in seine Griffe
gefallene Ehepaar zu schröpfen www.googleswiss.com/conus . Der ausgeweidete Ehemann Daniel Conus war jedoch nicht der Mann, mit dem sich spassen
liess, und den der Justizapparat einfach so an die Wand drücken konnte.
Sobald er die Ursache dieser krummen Sache begriffen hatte, widersetzte er
sich ganz entschieden, als Brathähnchen verspiesen
zu werden. Im Herbst 2001 trat er unserer Bürgerinitiative bei. Infolge
unserer wuchtigen und andauernden Anprangerungen reagierte der Justizapparat
mit einer Intrige. Man ernannte Stéphane Raemy als speziellen
« Untersuchungsrichter », der die Meinungsfreiheit unterdrücken
sollte. Der AUFRUF ANS VOLK war für die von der CVP beherrschte
Regierungskoalition und ihre Verbündeten von rechts nach links (SP) lästig
geworden. http://www.swissjustice.net/fr/affaires/fr101_conus/2006_12_19trib_c_fr_27_06_2003.htm . Dieser Raemy Stéphane hat sich alsbald an die Arbeit gemacht, um die
Verfassungen des Bundes und des Kantons sowie die Europäische
Menschenrechtskonvention zum Nachteil des AUFRUF’s
ANS VOLK zu verletzen. Zwischen den Monaten September 2004 und Oktober 2005
liess er Daniel Conus 4 mal
während insgesamt 130 Tagen ohne öffentliche Gerichtsverhandlungen einlochen.
Schlussendlich missbrauchte er die Psychiatrie und verleumdete sein Opfer als
geisteskrank http://www.swissjustice.net/fr/affaires/fr101_conus/2007-01-19conus.htm . Diese Hirngespinste
des Raemy sind durch
die Zeugnisse
der Kinder von Daniel
Conus (html-1 ) sowie seines Arbeitgebers vernichtend entkräftet
( html-2 ). Parallel dazu nötigte Raemy
Stéphane ohne gesetzliche Grundlage zwischen Mai
und Juli 2005 rund 20 Aktivisten des AUFRUF’s ANS
VOLK. Er verpasste denjenigen, die den Mut und das Verdienst hatten, gegen seinen
Amtsmissbrauch auf die Strasse zu gehen und sein Treiben anzuprangern,
irrsinnige Bussen. Immerhin geht es um das Verbrechen von
Freiheitsberaubungen zum Nachteil von Daniel Conus.
Das Plenum des Kantonsgerichtes FR, zusammengesetzt aus den
« Kantonsrichtern » Roland Henninger,
Pierre Kaeser, Alexandre Papaux,
Adrian Urwyler, Hubert Bugnon
Georges Chanez
und P.-E. Esseiva,
war über das missbräuchliche Treiben ihres speziellen
« Untersuchungsrichters » auf dem Laufenden, und trotzdem sahen sie
zu, dass dieser Kerl ums Verrecken weiter wüten konnte 2006_12_19trib_c_fr_27_06_2003.htm.. ! Dieses Versteifen auf verfassungswidrige Repression fand
erst kurz vor Weihnachten 2006 ein Ende. Die „Kantonsrichter“ mussten
eingestehen, dass das Vorgehen ihres Handlangers ungesetzlich ist http://www.swissjustice.net/fr/affaires/FR107_aap/2006-12-23_liberte_gruyere.htm . 4 Strafklagen sind gegen die mutmasslichen
Gesetzesbrecher Raemy Stephane und seine Handlanger
wegen wiederholter Freiheitsberaubungen und Amtsmissbrauch eingereicht
worden, und blieben einfach liegen. Wir haben den Staatsrat angegangen, und
ihn auf diese Rechtsverweigerung aufmerksam gemacht (html- 3). - Die Regierung hat sich nicht einmal
herabgelassen, diesen für die CVP katastrophalen Beschwerdeneingang zu
bestätigen. Die CVP teilt ihren Privilegienkuchen mit Anderen. Der
ausscheidende SP-Staatsrat Claude Grandjean hat sich unwürdig erwiesen, indem er
die Entgleisungen des Justizapparates in Kenntnis der Lage geduldet hat, und hat
die Vergehen des Regimes einfach auf den AUFRUF ANS VOLK gespiegelt. Er
behauptete gar, dass wir enormen Schaden anrichteten html-4. Sein SP-Nachfolger im Staatsrat,
verantwortlich für das Polizei- und Justizdepartement, Erwin Jutzet, hält an dieser Politik des Vogels Strauss
fest. Unser Mitglied Karl-Heinz Reymond hat ihn seinerseits über die
wiederholten Verletzungen der Menschenrechte informiert, Vergehen, die von
den « Untersuchungsrichtern » einfach gedeckt worden sind, und dies
trotz der Tatsache dass dieselben Magistratspersonen vor 4 Jahren in unseren
Angelegenheiten in den Ausstand getreten sind (siehe Link am Ende des 1. Absatzes).
Sie haben von diesem Schreiben eine Kopie gekriegt (html-5). Die Funkstille
dieses Salonsozialisten erstaunt uns kaum, denn dieser Jutzet
Erwin ist der lebende Beweis der illusorischen Gewaltentrennung: Advokat,
ehemaliger Ersatzkantonsrichter und ehemals Königsmacher am Bundesgericht -
er war einer jener Nationalräte, welcher als Vertreter der sozialistischen
Fraktion im exklusiven Ausschuss von 5 eidgenössischen Parlamentariern einst
die Kandidaten für den obersten Gerichtshof unseres Landes kürte. Es ist doch genau so, wie es der CVP-Nationalrat Dominique
de Buman ausgeplaudert hat: „Die (Freiburger) Gesellschaft ist total verfault. Alles spielt sich ausschliesslich
mit der Vetterliwirtschaft ab“. http://www.swissjustice.net/fr/affaires/FR107_aap/2006-06-25_Waeber-f.htm . Dieser rechtsfreie Raum im Kanton Freiburg ist mit
dem Sittenzerfall im Bundesgericht als Hintergrund zu bewerten. Der Fisch
beginnt immer, vom Kopf her zu verfaulen http://www.swissjustice.net/fr/affaires/CH1000/CH1000_fr.html . Die Missbräuche und Prozessbetrüge in unserem
Land sind nur möglich, weil unsere zu teuren « Bundesrichter » entweder
wegen Unfähigkeit oder Unehrlichkeit blind die untergeordneten
Magistratspersonen decken, die ihrerseits von ihren politischen Gönnern in
den Sattel gehoben worden sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die
Freiburger Regierungskoalition von CVP bis SP. Sind Sie der Staatsmann der Vorsehung, Herr
Bundesrat, der die durchgedrehte Justizmaschine stoppt? Gerhard Ulrich, AUFRUF ANS Beilagen: html-1 bis -5. Erwähnt und mit diesem
Brief auf Internet publiziert www.c.9c.net/appel-au-peuple
- www.swissjustice.net/direct
- www.appel-au-peuple.org En
cas de censure/Im Fall von Zensur: www.s-security.net/helpdesk/free |
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