cc: Hansjörg Stadler, Bundesanwalt, Taubenstrasse 16, 3003 Bern Post vom Geierhorst Ihre Verfügung vom 07.03.06 Guten
Tag Herr Zinglé, Mit grossem Erstaunen nehme ich zur Kenntnis, dass Sie Ihre
grossartige Verfügung vom 12.10.05, betreffs Eröffnung einer Voruntersuchung
wegen angeblicher Angriffe auf die verfassungsmässige Ordnung vorerst aufs Eis
legen. Ich
bitte Sie mir mitzuteilen, aus welchen Gründen Sie mit der Komplizenschaft
der Bundesanwaltsschaft mir diese Verfügung vom
12.10.05 erst am 01.03.06ee, d.h. 5 Monate später ausgehändigt haben. Was hat
sich seit dem 12.10.05 hinter meinem Rücken abgespielt? Behörden
haben mitunter die Pflicht, Straftaten vorzubeugen. Offensichtlich werfen Sie
mir Straftatbestände vor, die mir nicht bewusst sind. Um weiterem,
unbewusstem Delinquieren meinerseits vorzubeugen, fordere
ich Sie auf, mir mitzuteilen, mit welchen Handlungen ich die Eröffnung von
Strafuntersuchungen wegen angeblicher Nötigung einzelner Bundesrichter und
Angriffen auf die verfassungsmässige Ordnung ausgelöst habe, um weitere
Straffälle zu vermeiden. Bei
dieser Gelegenheit bitte ich nochmals um Akteneinsicht. Seien Sie so
freundlich, mir zu diesem Zweck wiederum ein Retourbillet 2. Klasse/Halbtax Lausanne – Bern zur Verfügung zu stellen. Ich
wünsche Ihnen viel Erfolg beim Einsammeln von Güggelimist und grüsse Sie
hochachtungsvoll Gerhard Ulrich PS:
Welche Ermittlungen hat übrigens Bundesanwalt Stadler in Bezug auf die
Anzeige betreffend Versicherungsbetrug zum Nachteil der AHV mit der Beihilfe
der „Bundesrichter“ Aemisegger/Nay unternommen? Er
kennt den Vorgang seit dem 21.04.05. Was sagt er zu den Anschuldigungen gegen
„Bundesrichter“ Schneider? (s. unser Flugblatt vom 16.12.05). www.c9c.net/appel-au-peuple - www.swissjustice.net/direct - www.appel-au-peuple.org Im Fall von Zensur: www.s-security.net/helpdesk/free |
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