APPELL AL PIEVEL
APPELLO AL POPOLO

APPEL AU PEUPLE

AUFRUF ANS VOLK
c/o Gerhard Ulrich

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Morges, den 10.10.2004
Im Fall von Zensur/En cas de censure : 
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Es ist nicht gefährlich auf dieser Welt zu leben wegen denen, die Böses tun, sondern wegen jenen, die zuschauen und geschehen lassen. Albert Einstein 

Herrn Hugo Fasel
Nationalrat
Juraweg 9
1717 St.Ursen

cc: Herrn Rudolf Vonlanthen, Oberzelg 7, 1735 Giffers
      Herrn Joseph Brügger, Müli 1, 1716 Plaffeien
      Herrn Karl-Heinz Reymond, Route de Schiffenen 13, 1700 Freiburg
      www.appel-au-peuple.org

Arbeitsweise der Untersuchungsrichter – Fall Reymond

Geehrter Herr Nationalrat,

Im Jahre 2000 hat der Kanton Freiburg 2 ausserkantonale Magistrate mit einer Expertise der Missstände beim Freiburger Gerichtswesen beauftragt (Gérard Piquerez JU und Pierre Cornu NE). Der Abschlussbericht vom 03.05.04 hält ganz am Ende folgende trügerische Schlussfolgerung fest: 
„Mit Inkrafttreten der neuen Strafpozessordnung und der Schaffung des Untersuchungsrichteramtes wurden die fragwürdigen Praktiken zum grössten Teil beendet, und die chronischen Verzögerungen bei der Behandlung der Fälle gehören der Vergangenheit an. Heute kann die Führung der Strafuntersuchung, abgesehen von einigen noch vorzunehmenden Anpassungen, als normal bezeichnet werden.“
Professor Franz Riklin, aber auch unsere Vereinigung AUFRUF ANS VOLK kennen viele Fälle, die das Gegenteil beweisen, dass nämlich im Kanton Freiburg nach wie vor ein katastrophaler Gerichtsnotstand herrscht.
Sie kennen den Fall Reymond, wie das von Ihnen und dem ehemaligen Grossrat Joseph Brügger am 17.02.00 an Gérard Piquerez aufgesetzte Schreiben belegt. Es handelt sich u.a. um einen Versicherungsbetrug an der AHV. Der Untersuchungsrichter Markus Julmy, Schürhalta 42, 1719 Zumholz bei Plaffeien hat eine einwandfrei dokumentierte Anzeige mit der lügnerischen Einstellungsverfügung vom 06.05.99 niedergeschlagen, und sich somit der Vergünstigung im Sinne des Artikels 305 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, sowie des Amtsmissbrauches (Artikel 312 des Strafgesetzbuches) schuldig gemacht. Alle anderen Richter, welche diese Gerichtsakte anschliessend zu behandeln hatten, haben blind dieses ungesetzliche Treiben von Untersuchungsrichter Julmy gedeckt. Darunter befinden sich der derzeitige und zukünftige Bundesgerichtspräsident, Heinz Aemisegger und Giusep Nay (Bundesgerichtsurteil 1P.448/2000/sch vom 04.10.00). Die Wahrheit und die Gerechtigkeit wurden somit einfach abgewürgt.
Da damals das Übel nicht an der Wurzel angepackt wurde, und kein einziger fehlbarer Magistrat diszipliniert worden ist, setzt sich heute der Gerichtsnotstand in Ihrem Kanton fort. Die erwähnte Expertise hat nachweislich überhaupt nichts bewirkt. Und das Bundesgericht war auch in diesem Fall nicht fähig, die von den unteren Instanzen verursachten Schäden zu reparieren. Wenn das Bundesgericht die Aufgabe der Wahrheitsfindung ernst nähme, dann würden die Missstände auch im Kanton Freiburg schlagartig aufhören.

Hiermit werden Sie gebeten, den geschädigten Herrn Karl-Heinz Reymond zusammen mit 2 Vertretern unserer Bewegung anzuhören.
Gerne erwarten wir eine Vorladung, und grüssen Sie hochachtungsvoll
 

Gerhard Ulrich, Präsident der Vereinigung AUFRUF ANS VOLK
 
 

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