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Zusammenfassung und Geschichte |
| Abstrakt: |
Am 31.12.05 fuhren 3 Vertreter des AUFRUF's ANS VOLK nach
Scuol GR, mit dem Ziel, Flugblätter betreffend den Bundesrichter
Schneider an dessen Ferienaufenthaltsort zu verteilen. Dort wurden sie
von einem Grossaufgebot der Bündner Polizei erwartet und verhaftet.
Gegen diese rechtswidrige Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ist Strafklage
eingereicht worden, die der "Untersuchungsrichter" Riedi mit fadenscheinigen
Argumenten per Einstellungsverfügung abschmettern wollte.
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Letzte Entwicklungen: |
01.03.2009
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LAUT
DEN BUNDESRICHTERN FÉRAUD, AESCHLIMANN UND REEB IST DER SCHNEE IN
GRAUBÜNDEN SCHWARZ
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24.05.2007
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GRAUBÜNDEN
WILL DIE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG (NOCH) NICHT WIEDERHERSTELLEN.
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27.03.2007
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Das Bündner Kantonsgericht will diese Begünstigung
des angeprangerten Bundesbeamten aufrecht erhalten, und das Ganze endet
mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht.
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02.06.2006
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Protest
gegen die Wahl von H. Aemisegger zum Bundesgerichtspräsidenten;
und vom Kantonsgericht
wohl oder übel Unterlagen herausgerückt
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02.06.2006
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Vernehmlassung zu Strafverfahren gegen Beamte und Akteneinsicht:
Schreiben Kantonsgericht Graubünden (Adolf Bochsler, Vizepräsident)
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05.05.2006
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Gerichtspräsident Bochsler hält es wie die verachtungswürdigen
Diebe, welche jeweils gerade so viel zugeben, wie man ihnen in flagranti
nachgewiesen hat
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27.04.2006
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Der Bündner Justizapparat mogelt so gut er kann.
Es folgt dann eine Antwort.
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05.04.2006
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Die Argumentation
von Riedi in seiner Klage ist so fadenscheinig, dass ein Einspruch leicht
zu formulieren war
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15.03.2006
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Einstellungsverfügung
gegen die berechtigte Klage wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch
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