cc:
www.appel-au-peuple.org Vernehmlassung zu Strafverfahren gegen Beamte und Akteneinsicht; BK 06
22 – Schreiben Kantonsgericht Graubünden (Adolf Bochsler, Vizepräsident) 15.05.2006 Geehrte
Damen und Herren, Innert
Frist zum 31.05.2006 gemäss rubriziertem Schreiben erfolgt vorliegende
Vernehmlassung mit denen darin enthaltenen Anträgen unter Verweis auch
auf die Anträge in den Vorakten: Vorab
dies: Es gibt sie also doch, die vorgängig vorenthaltenen und
dem Dossier mutwillig und absichtlich durch die Vorinstanzen
"entnommenen" Akten! – Man bedankt sich höflich beim
Vizepräsidenten Adolf Bochsler des Kantonsgerichtes Graubünden für seinen
Anflug an Rechtsstaatlichkeit, diese Akten unter dem Teppich hervorzuholen
angeordnet zu haben. Ein Teil der "ver-missten" Kassiber und
Handzettel ist somit wieder aufgetaucht, wenn auch noch weitere Teile fehlen.
Auch vorliegende Eingabe ist auf der WebSite von www.swissjustice.org
publiziert, damit die breitere Öffentlichkeit transparent und tagesaktuell über
diese schändlichen Vorgänge informiert bleibt. Wohl
nach dem bekannten Motto der Kriminaltouristen werden sich die bündner
Beamten-Rotten aalglatt gesagt haben «Immer nur gerade
soviel zugeben, wie eh' bewiesen ist...
und sich partout nicht mehr abstreiten lässt»!
– In der Tat:
Der Bündner Beamtenmoloch hat jetzt ein paar neue Probleme und verstrickt
sich immer abgrundtiefer in das notorische Amts-Lügengebilde sowie den Sumpf,
welcher jeder elenden Despotie eigen ist : 1.
Als
Personenart "Kontrollierte", wie aus den Akten hervorgeht, sind nun
die Herren Wandeler Erwin, Walther Hansrudolf und Gerhard Ulrich bei der Kapo
der Teufels-Berge im eigentlichen Sinne fichiert. Diese Männer haben
aber weder irgend ein Verbrechen begangen, noch wurden sie eines Solchen
schuldig erkannt, geschweige denn haben sie irgend einer Fliege etwas zuleide
getan. Kein Gericht hat je eine Schuld im Zusammenhang mit dem frohen
Herren-Ausflug nach dem Tulai-Zoo erkannt. Ergo wird beantragt, die Kapo Graubünden habe
alle erhobenen Daten, nach deren vollständigen Herausgabe an den
Beschwerdeführer, zu löschen und diese Fichen-Vernichtung schriftlich zu
bestätigen. Für's Geld der gigan-tischen Löhnung dieser Beamten darf es ja
dann doch ein bisschen Arbeit sein. 2.
Laut
denen nun neu "ausgegrabenen" Zetteln der Staats-Polizei und wie es
die Polizeier in ihre Fichen-Blätter aktenkundig ja hinkrizelten, sei also
der Bürger Herr Walther Hansrudolf ein [Zitat] "Staatshasser". Hier
wird zu untersuchen klar verlangt und beantragt, wie denn irgend so
ein Amtsstuben-Rambo auf derlei subjektive Wertung kommt, wie derlei in
keiner Weise gerichtlich festgestelltes Werturteil zustande kam bzw. was das
Beamtenopfer denn angeblich genau "verbrochen" hat, um diese
ungeheuerliche beamtete Arroganz zu
erfahren. Herr Walther Hansrudolf ist ein Staatsbürger, der sich nicht gegen
den Staat, sondern völlig gewaltlos gegen die Justizwillkür und die
verfilzten sowie in sich korrupten schweizer Beamtenhorden wehrt. In diesem
legitimen Entschluss müsste ihn zwar eigentlich die hirnamputierte
Beamten-qualifikation "Staatshasser" noch ehren, in einem
paranoiden und korrupten Staatsregime ein Normaler zu sein. 3.
Kommen
wir zu einem weiteren Hauptantrag: Wohl nostalgisch wie zu Zeiten des
aufgeflogenen und weltweit Quelle für Schlagzeilen bildenden Fichen-Skandals, träumt wohl
der "hohe" Herr Polizei-Major Gianfranco Albertini noch immer von
frechen und bürgerverachtenden Stasi-Manieren, Dunkelmänner-Kolonnen und
seitenweise abgedunkelten Akten. Nur so scheint erklärlich, weshalb er anno
2006! den abstrusen Antrag stellt, die nun nachträglich von ihm kleinlaut
nachgeschobenen Akten seien den Betroffenen de facto zu veruntreuen,
indem nämlich eben vom Herrn Polizei-Major vermutlich höchst selber
geschwärzte Stellen den Verfahrensparteien nicht offen zu legen seien – es
geht hier um's Prinzip! Ein bisschen Geheimniskrämerei, paranoider Duft der
Schlapphüte und abermals subtiler Versuch, die Beamten-Opfer um ihre
verfassungsmässi-gen Rechte zu prellen – diese vertrackten Polizeihirner
können's einfach nicht lassen. Die vom Polizei-Oberen vorgeschobene
Pseudo-Begründung entbehrt jeder Grundlage, ist augenfällig absurd und
deshalb unbeacht-lich. Es wird daher vehement beantragt, dass dem
unterzeichneten Beschwerdeführer selbstverständlich die ungeschwärzen
Akten in Kopie zugestellt werden. Sollte, wider Erwarten, dem legitimen
Antrag nicht stattgegeben werden, wird eine anfechtbare Zwischenverfügung
samt einlässlicher Begründung nach den Normen und Vorgaben bzw.
Präzedenzverfahren des Bundesgerichts verlangt. 4.
Schön
ist doch, dass jetzt –wie durch ein
Wunder, doch immerhin!– jene Akten
zum Vorschein kommen, welche zuvor völlig illegal aus der
Akteneinsicht "entnommen" worden waren, was amtlich festzustellen
beantragt wird: Der Fax der Bundesnebelkammer und des dortigen
Schlapphutes Roland GASS, den der ausgeblutete Steuerzahler im
Über-fluss sogar noch löhnt, diesem Philanthropen also allmonatlich grosse
Banknotenbüschel zugeschoben werden welche er dann ebenso emsig wie habgierig
in seinem privaten Gehütt bunkert. Es wird folglich beantragt,
die Vorinstanzen energisch zu rügen, dass schon wieder elementare
Ver-fahrensrechte mit Füssen getreten worden
waren. Zudem wird im Fax des Schlapphutes GASS Roland am Ende der 1.
Seite auf einen beiliegenden Bericht verwiesen. Auch dieser Bericht
wird einzusehen hiermit explizit beantragt und es wird um umgehende
Zustellung höflich gebeten. 5.
Ebenfalls
aufgetaucht ist des Major Gianfranco's rabiater Fax, welcher die Manieren des
Polizeistaates brillant dokumentiert. Wie bereits in Ziff. 3. vorstehend
erwähnt, ist das Geschreibe vom 15.5.2006 des Major Gianfranco natürlich
absurd was seine geschwärzte Version der Akten anbetrifft. Derlei
Hütchenspiel erinnert wie vorerwähnt an die Zeiten der Fichen, wo ebenfalls
Trabanten und Vasallen zu Hunderten sich dem Lecken von Beamten-Ärschen
hingaben und Schlapphüte zuhauf hinter-einander her schlichen, um den
Schweizer Bürger beim abendlichen Bierchen gar an die Dunkelmänner-Kolonnen
nach Bern zu rapportieren: www.raben-net.ch/ficherman Eine geschwärzte Akteneinsicht ist in keinem Gesetz vorgesehen, in
casu freilich auch keine real existierende höher zu bewertende Rechtsgüter
vorgehen als das auf der Bundesverfassung
basierende Akteneinsichtsrecht und ergo die ungeschwärzten Originale
in Kopie verlangt werden. Wie ebenfalls oben erwähnt, ist vor allem auch die
major'sche vorgetragene "Begründung" für derlei Ansinnen absolut
hanebüchen. Wichtig scheint dementgegen, hier noch sachbezogen zur geschwärzten Akteneinsicht zu
dokumentieren, dass der oben erwähnte Schlapphut GASS Roland mitnichten alleine
wurstelt: Der Inlandgeheim-dienst (DAP) mit seinen rund 400 Beamtenhänden,
der schweizer Aus-landgeheimdienst (SND) mit weiteren rund 500 Beamtenhänden
sind noch immer nur ein Teil des verfilzten Polizeistaates Schweiz. Hinzu
kommen noch die zentralen Dunkelkolonnen des teuren und umtriebigen Beamten www.ba.admin.ch/deutsch/7_cafeteria/7_3_art.php Roschacher Valentin www.ba.admin.ch/deutsch/5_information/5_gallery_team.php welcherart "Herrschaften" vergleichbar wie in der alten DDR
dank eigenem Helikopterlandeplatz ihr diskretes Verschwinden durchorganisiert
haben www.ba.admin.ch/deutsch/8_helikopterlandeplatz/8_index.php und in der übrigen Zeit zum
Schaden des Steuerzahlers Luxus pur bei öfteren Pausen geniessen www.ba.admin.ch/deutsch/7_cafeteria/7_index.php . So kommt es denn, dass auch die Dame Pälmke Susanne, welche die
Anklagen www.ba.admin.ch/deutsch/3_strafverfolgung/3_1_team_det.php?Tid=26 vertritt,
dann handkehrum als angeblich neutrale "Gerichtsinstanz" im
konzertierten Zusammenspiel mit den eidgenösischen Untersuchungs-richtern
funktioniert: Der Polizeistaat läuft wie geschmiert und dies gar angeblich
"im Namen Gottes", wie die Verfassung des Landes schon einleitend
lästert. So abwegig scheint selbst das nicht zu sein, werden doch die
Roschacher'schen Mannen durch den wie aus dem Modejournal geschniegelten Wiedmer Hansjürg Mark
[ßClick] vertreten, welcher in der Tat www.ba.admin.ch/deutsch/5_information/5_1_team_det.php?Tid=8 von 1984 bis 1992 ein Studium an der
Theologischen Fakultät der Univer-sität Bern [ßClick] genoss. Zu seiner Bildung
gehörten auch 2 Jahre Essen und Trinken im betuchten Schloss Hünigen, 1987
bis 1989 theologischer Assistent www.schlosshuenigen.com/fest/frame/top.fest.html ebenso wie auch der Schneider
Max Roland [ßClick] in Luxus pur seine Tage als
Bundesrichter fristet www.googleswiss.com/schneider-d . Wenn also unser Major Gianfranco Albertosi meint, seine paar
Telefon-Nummern, wie er als Begründung der geschwärzten Akteneinsicht
vorschiebt, würden für unsere Bürgerrechtsbewegung Geheimnisse bedeuten, dann
irrt er wohl, anbeträchtlich der obigen Links... 6.
Laut
Tagesjournal der Kapo wurde den Besuchern gesetzwidrig verboten (es bestand und besteht hiefür keinerlei
Rechtsgrundlage!!), sich nicht zum
Ferienpark Tulai begeben zu dürfen. Es wurde gedroht, die Opfer widrigenfalls
zu verhaften und zu deportieren, was den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Die
Strafanzeige wird deshalb hiermit, nach Kenntnisnahme der nachgeschobenen
Polizei-Akten, auf den Tatbestand der Nötigung in diesem Kontext ausgedehnt.
In der Tat: Es gibt kein Gesetz, welches irgend so einen Habasch des Namens
Hinz, Kunz, Schneider Roland
[ßClick] oder Mafioso davor bewahrt, einen x-beliebigen Bürger auf einer
öffentlichen Strasse und in einem Holiday-Ressort zu treffen und es gibt
ebenfalls kein Gesetz, welches unbescholtenen Bürgern verbieten täte, sich
nach Belieben gar vor das Luxus-Gehütt des Schneider Roland im Ferienzoo Tulai zu stellen, soweit der Fuss der Besucher sich nicht auf
Privatgrund begibt. Es gibt dagegen aber sehr wohl die Verfassung dieses
Landes, welche zwar noch weniger als das Papier ist, worauf sie gedruckt
wurde, doch immerhin Art. 16 www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html sowie Art. 17 www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html nebst Art. 22 und 23 www.admin.ch/ch/d/sr/101/a22.html www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html kennt. Gegen diese elementaren Rechte hat das Bündner Beamten-Rudel
offensichtlich schändlich verstossen und was hiermit dargetan wird. 7.
Die
in den nachgeschobenen Akten klar belegte "Orientierung Schneider
Roland" um 17:00h des 31.12.06 ist ebenbürtig, wie wenn in einem
beliebigen Diktatorenstaat der Junta-Chef von seinen privaten Gorillas über
die Abschlachtung der Abtrünnigen einen Kassiber erhalten hätte. Der Bürger
Schneider wird nebst seiner Feudal-Löhnung und der Immunität welche ihn dem
Strafrichter entzieht und über das Gesetz der Untertanen stellt also auch gar
noch von eigenen Gorillas bedient, welche ihrerseits ebenfalls zum Schaden des Steuerzahlers gelöhnt
werden. 8.
Damit der laut Polizei "grosse
Unbekannte" am 30.12.05 den
Fallenstellern zuplaudern konnte, das Opfer Walther Hansruedi würde
einen bestimmten Zug in Zürich besteigen um exakt um 11:17h in Scuol einzutreffen,
muss dem "grossen Unbekannten" eine polizeiliche Infrastruktur zur
Überwachung des Opfers augenfällig zur Verfügung gestanden haben. Da hiesige
Schlapphüte kaum über prophetische Gaben, doch über (illegale) Abhör- und
Telefon-Überwachung verfügen www.vgt.ch/news2005/050818-weltwoche.htm ist vielmehr davon auszugehen, dass auch Herr Walther Hansruedi Opfer
derlei DDR-Machenschaften wurde. Die angeblich laut Tagesjournal unterdrückte
Rufnummer vermag nicht zu verfangen: Es ist gegenüber der Polizei technisch
mit Absicht bewerkstelligt, dass eben gerade keinerlei
Rufnummernunterdrückung wirksam wird und die Polizei in jedem Fall und
ausnahmslos die Rufnummer des Anrufenden ersieht. Sollte dies
weiterhin bestritten werden, wird ein technisches Gutachten zu diesem
Punkt anbegehrt. Aufgrund des Gesetzes über die flächendeckende
Telekommunikations-überwachung wird daher verlangt, dass die gesetzlich
zwingende (!) Randdatenaufzeichnung
sämtlicher Telefonate, etc. nunmehr herange-zogen wird, um den ach' so
freundlichen Zeitgenossen zu ermitteln und diesem dann als beantragter Zeuge
ein paar Fragen stellen zu können. Die Anordnung der Edition dieser
Telefonaufzeichnungen ist dringend, da Gefahr im Verzuge ist und die
Daten 'offiziell' "nur" sechs Monate aufzubewahren sind. Das
durchzuführende Strafverfahren soll auch erhellen, ob der Herr Zeuge
möglicherweise unerlaubte Untersuchungs-handlungen, solche ohne
richterliche Verfügung und/oder gesetzwidrige Handlungen durchgeführt hat
und welcher Verdacht hier augenfällig mehr als erhärtet ist. Hand in Hand mit
einem angeblich "Unbekannten" und "zufällig" auch noch am
selben Tag als Beamter Roland GASS
seinen Fax aus dem Geierhorst Bern's hinbrünzelte, hat dann in Zürich ein weiterer Mittäter
(siehe Seite 1/3 ganz unten der Nachricht Gianfranco; Zitatà) "überwacht morgen die
Zugsabfahrt in Zürich" als mutmasslicher Mittäter gewütet. Was die
Polizei glauben machen will, die Lüge also von wegen einem anonymen
Denunzianten, zerplatzt wie eine Seifenblase, zumal hier eine konzertierte
Kommando-Aktion offensichtlich aufscheint. Es erhärtet sich klarerweise der
Verdacht, dass der "grosse Unbekannte" unter dem Deckel bleiben
soll, da offenbar unerlaubte Handlungen durchgeführt wurden und zur Vertuschung dessen, "man" die
Story des Monsieur X erfand. Der Spitzel am Hauptbahnhof Zürich hat
offensichtlich und gar aktenkundig mit seinen Bündner Seinesgleichen
kommuniziert und diese Unterlagen sind mir ebenfalls noch nicht ausgehändigt
worden. Hiermit beantrage ich ausdrücklich, dass dieser
Spitzelbericht mir ebenfalls ediert werde. Ich behalte mir vor, eine
Zeugeneinvernahme zu verlangen. 9.
Erstaunlich
ist ausserdem, dass im Fax des Gasser Roli zunächst die "üblichen
Verdächtigen", lies "Zürcher Szene", imaginär bemüht wurden
und dann angeblich das Bundesgericht die Story über den Schneider Max
nachschob. Es ist folglich unglaubwürdig und völlig abwegig, dass irgendein
Unbekannter bei dieser Sachlage noch erfunden werden musste. Es scheinen also
hier ganz offensichtlich und leicht erkennbar eklatante Widersprüche auf, welche
nur in einem Strafverfahren geklärt werden können. Der GASS Roland bezieht
sich in seinem Fax vom 30.12.05 auf ein Telefongespräch mit seinen Bündner
Kollegen. Ich verlange hier formell auch die Herausgabe der entsprechenden
Gesprächsnotiz. 10.Gass forderte seine Bündner Helfershelfer auch auf,
„mit dem betroffenen Bundesrichter direkt Kontakt aufzunehmen, und die
notwendigen Massnahmen … durchzuführen. Es gab somit Kontakte zwischen den
Bündner Schlapphüten und dem Schmalspur-Despoten Schneider. Auch diese
Gesprächsnotizen sind zu editieren. Ferner: Im E-Mail von Albertini vom
30.12.05, 11.21 werden im letzten Absatz Belege genannt, welche mir ebenfalls
noch nicht ausgehändigt worden sind:
„… ist bekannt (keine … Behandlung), Akten vorhanden, werden dem RC
Stv 4 per Fax übermittelt“. Ich fordere auch die Edierung dieser Akten.
Statt salami-scheibchenweise nun ein Papierchen um's Andere herausrücken zu
müssen wäre es allerdings wohl klüger, nun endlich alle Akten
auf den Tisch zu legen. 11.Ferner aus Akten [Zitat]: "Bei Feststellung von
Walther bei der Zugsankunft ist er wegzuweisen" ist rechtsbrüchlich, da dies einerseits
schon im voraus eine angeordnete Verweigerung des rechtlichen Gehörs
impliziert sowie auch das Vorhandensein irgendwelchen strafbaren Tatbe- standes als nebensächlich hinstellt. Auch
hier handelten die Beschuldigten somit offensichtlich gesetzwidrig,
jedenfalls aber in absoluter Willkür wie kleinere Berg-Rambo's auf dem
Ziegenhofe. 12.Der Gipfel der Unverfrorenheit ist im E-Mail des Schmidt
Tinet (mutmasslich also eines Unter-Adlaten des Gianfranco Albertosi) vom
30.12.05, 09.11 nachzulesen [Zitat]: „Bei den Personen handelt es sich um
gewalttätige Demonstranten“. Es handelt sich hier eindeutig um eine
Verleumdung, denn wir sind als gewaltlose Bürgerinitiative bekannt. Ich
fordere vom Verfasser dieses Mails eine Erklärung, weshalb er diese
Desinformation verbreitet hat und wer ihm derlei Stimmungsmache allenfalls
wahrheitswidrig zuplapperte: Vielleicht auch wieder so ein "grosser Unbekannter"
oder ein Asylant aus Jugoslawien? Zudem findet man in diesem Mail von Schmidt
Tinetti auch die Weisung: „Ich bitte dich deshalb, den SD 5 in diesem Sinne
zu orientieren“. Ich verlange die Herausgabe dieser „Orientierung“. 13.Im E-Mail des Kindschi Luzio vom 30.12.05, 10.58 an
Albertini ist u.a. nachzulesen „… ist Angehöriger der Gruppierung „appel au
peuple“, welche am 11.11.02 die Wahl von Bundesrichtern in Bern gestört hat“.
Das Datum ist falsch: Ich habe am 11.12.02 von den Tribünen herab gegen die Wahl
des Lügners Heinz Aemisegger als Bundesgerichts-präsident protestiert (siehe
beigelegte Kopie des Berichtes der NZZ vom 12.12.02: „Ein Zuschauer
unterbricht die Wahl des Präsidenten des Bundesgerichtes“). Bei dieser
Gelegenheit hatte Walther Hansruedi passiven Widerstand gegen den gewalttätigen
Angriff eines Gorilla-Rudels des Bundeshauses geleistet. Er (Walther
Hansruedi) war keinesfalls gewalttätig, wie dies nun als Verleumdung
unterstellt wird. 14.Im Tagesjournal der Kantonspolizei Graubünden vom
30.12.05 steht u.a.: „Der namentlich genannte Walther ist polizeilich und
steht im Kontakt zur Gruppierung „Appel au Peuple“. Es muss also eine Akte
betreffend diesen nicht vorbestraften Bürger geben. Auch dieses
illegale Fichieren ist zu beenden, und ich fordere die Herausgabe dieser
Polizeifiche betreffend Walther Hansrudolf an mich, als Beschwerdeführer,
oder wenn es der Datenschutz so fordert, direkt an den betroffenen Walther
Hansrudolf, Sennhof 466, 8332 Russikon. Zusammenfassend
verlange ich ebenfalls die Herausgabe der immer noch zurückgehaltenen Akten,
und die zügige Behandlung der übrigen, in dieser Eingabe gestellten Begehren,
nebst: Ø
Löschen
aller erhobener Daten durch die Kapo GR, nach deren vollständigen
Herausgabe an den Beschwerdeführer, und schriftliche Bestätigung dieser
Fichen-Vernichtung Ø
Untersuchung,
wie es dazu gekommen ist, ohne gerichtlich festgestelltes Werturteil den
Bürger Walther Hansruedi als Staatshasser bezeichnet zu haben, und die
Bürgerinitiative AUFRUF ANS VOLK als gewalttätige Vereinigung. Ø
Die
Vorinstanzen sind energisch zu rügen, weil sie elementare Verfahrensrechte
mit Füssen getreten haben. Ø
Herausgabe
der ungeschwärzten Originale der nachgereichten Akten Ø
Herausgabe
der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Randdaten-aufzeichung betreffend den
erwähnten „anonymen“ Anrufer, um denselben als beantragten Zeugen befragen zu
können. Ø
Das
durchzuführende Strafverfahren soll erhellen, ob der Herr Zeuge
möglicherweise unerlaubte Untersuchungshandlungen ohne richterliche Verfügung
und/oder gesetzeswidrige Handlungen durchgeführt hat. In
Erwartung der Dinge, die da noch zum Vorschein kommen werden, grüsse ich Sie
hochachtungsvoll Gerhard Ulrich Beilagen:
Kopie
Ihrer Post vom 15.05.06 Kopie
des Artikels der NZZ vom 12.12.02 www.c9c.net/appel-au-peuple - www.swissjustice.net/direct
- www.appel-au-peuple.org En cas de censure/Im Fall von Zensur: www.s-security.net/helpdesk/free |
||||||||||||||||