APPELL AL PIEVEL

APPELLO AL POPOLO

APPEL AU PEUPLE

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L’initiative des citoyens, qui défend les intérêts des consommateurs de la justice

Die Bürgerinitiative, welche die Interessen der Justizkonsumenten verteidigt

Präsidium Kantonsgericht Graubünden

z.Hd. Herrn Adolf Bochsler, Vizepräsident

Poststrasse 14

7002 Chur

Morges, den 31.05.06

 

cc: www.appel-au-peuple.org

 

Vernehmlassung zu Strafverfahren gegen Beamte und Akteneinsicht; BK 06 22 – Schreiben Kantonsgericht Graubünden (Adolf Bochsler, Vizepräsident) 15.05.2006

 

Geehrte Damen und Herren,

 

Innert Frist zum 31.05.2006 gemäss rubriziertem Schreiben erfolgt vorliegende Vernehmlassung mit denen darin enthaltenen Anträgen unter Verweis auch auf die Anträge in den Vorakten:

 

Vorab dies: Es gibt sie also doch, die vorgängig vorenthaltenen und dem Dossier mutwillig und absichtlich durch die Vorinstanzen "entnommenen" Akten! – Man bedankt sich höflich beim Vizepräsidenten Adolf Bochsler des Kantonsgerichtes Graubünden für seinen Anflug an Rechtsstaatlichkeit, diese Akten unter dem Teppich hervorzuholen angeordnet zu haben. Ein Teil der "ver-missten" Kassiber und Handzettel ist somit wieder aufgetaucht, wenn auch noch weitere Teile fehlen. Auch vorliegende Eingabe ist auf der WebSite von www.swissjustice.org publiziert, damit die breitere Öffentlichkeit transparent und tagesaktuell über diese schändlichen Vorgänge informiert bleibt.

 

Wohl nach dem bekannten Motto der Kriminaltouristen werden sich die bündner Beamten-Rotten aalglatt gesagt haben «Immer nur gerade soviel zugeben, wie eh' bewiesen ist...  und sich partout nicht mehr abstreiten lässt»!In der Tat: Der Bündner Beamtenmoloch hat jetzt ein paar neue Probleme und verstrickt sich immer abgrundtiefer in das notorische Amts-Lügengebilde sowie den Sumpf, welcher jeder elenden Despotie eigen ist :

 

1.      Als Personenart "Kontrollierte", wie aus den Akten hervorgeht, sind nun die Herren Wandeler Erwin, Walther Hansrudolf und Gerhard Ulrich bei der Kapo der Teufels-Berge im eigentlichen Sinne fichiert. Diese Männer haben aber weder irgend ein Verbrechen begangen, noch wurden sie eines Solchen schuldig erkannt, geschweige denn haben sie irgend einer Fliege etwas zuleide getan. Kein Gericht hat je eine Schuld im Zusammenhang mit dem frohen Herren-Ausflug nach dem Tulai-Zoo erkannt. Ergo wird beantragt, die Kapo Graubünden habe alle erhobenen Daten, nach deren vollständigen Herausgabe an den Beschwerdeführer, zu löschen und diese Fichen-Vernichtung schriftlich zu bestätigen. Für's Geld der gigan-tischen Löhnung dieser Beamten darf es ja dann doch ein bisschen Arbeit sein.

 

2.      Laut denen nun neu "ausgegrabenen" Zetteln der Staats-Polizei und wie es die Polizeier in ihre Fichen-Blätter aktenkundig ja hinkrizelten, sei also der Bürger Herr Walther Hansrudolf ein [Zitat] "Staatshasser". Hier wird zu untersuchen klar verlangt und beantragt, wie denn irgend so ein Amtsstuben-Rambo auf derlei subjektive Wertung kommt, wie derlei in keiner Weise gerichtlich festgestelltes Werturteil zustande kam bzw. was das Beamtenopfer denn angeblich genau "verbrochen" hat, um diese ungeheuerliche  beamtete Arroganz zu erfahren. Herr Walther Hansrudolf ist ein Staatsbürger, der sich nicht gegen den Staat, sondern völlig gewaltlos gegen die Justizwillkür und die verfilzten sowie in sich korrupten schweizer Beamtenhorden wehrt. In diesem legitimen Entschluss müsste ihn zwar eigentlich die hirnamputierte Beamten-qualifikation "Staatshasser" noch ehren, in einem paranoiden und korrupten Staatsregime ein Normaler zu sein.

 

3.      Kommen wir zu einem weiteren Hauptantrag: Wohl nostalgisch wie zu Zeiten des aufgeflogenen und weltweit Quelle für Schlagzeilen bildenden Fichen-Skandals, träumt wohl der "hohe" Herr Polizei-Major Gianfranco Albertini noch immer von frechen und bürgerverachtenden Stasi-Manieren, Dunkelmänner-Kolonnen und seitenweise abgedunkelten Akten. Nur so scheint erklärlich, weshalb er anno 2006! den abstrusen Antrag stellt, die nun nachträglich von ihm kleinlaut nachgeschobenen Akten seien den Betroffenen de facto zu veruntreuen, indem nämlich eben vom Herrn Polizei-Major vermutlich höchst selber geschwärzte Stellen den Verfahrensparteien nicht offen zu legen seien – es geht hier um's Prinzip! Ein bisschen Geheimniskrämerei, paranoider Duft der Schlapphüte und abermals subtiler Versuch, die Beamten-Opfer um ihre verfassungsmässi-gen Rechte zu prellen – diese vertrackten Polizeihirner können's einfach nicht lassen. Die vom Polizei-Oberen vorgeschobene Pseudo-Begründung entbehrt jeder Grundlage, ist augenfällig absurd und deshalb unbeacht-lich. Es wird daher vehement beantragt, dass dem unterzeichneten Beschwerdeführer selbstverständlich die ungeschwärzen Akten in Kopie zugestellt werden. Sollte, wider Erwarten, dem legitimen Antrag nicht stattgegeben werden, wird eine anfechtbare Zwischenverfügung samt einlässlicher Begründung nach den Normen und Vorgaben bzw. Präzedenzverfahren des Bundesgerichts verlangt.

 

4.      Schön ist doch, dass jetzt   –wie durch ein Wunder, doch immerhin!–   jene Akten zum Vorschein kommen, welche zuvor völlig illegal aus der Akteneinsicht "entnommen" worden waren, was amtlich festzustellen beantragt wird: Der Fax der Bundesnebelkammer und des dortigen Schlapphutes Roland GASS, den der ausgeblutete Steuerzahler im Über-fluss sogar noch löhnt, diesem Philanthropen also allmonatlich grosse Banknotenbüschel zugeschoben werden welche er dann ebenso emsig wie habgierig in seinem privaten Gehütt bunkert. Es wird folglich beantragt, die Vorinstanzen energisch zu rügen, dass schon wieder elementare Ver-fahrensrechte mit Füssen getreten worden  waren. Zudem wird im Fax des Schlapphutes GASS Roland am Ende der 1. Seite auf einen beiliegenden Bericht verwiesen. Auch dieser Bericht wird einzusehen hiermit explizit beantragt und es wird um umgehende Zustellung höflich gebeten.

 

5.      Ebenfalls aufgetaucht ist des Major Gianfranco's rabiater Fax, welcher die Manieren des Polizeistaates brillant dokumentiert. Wie bereits in Ziff. 3. vorstehend erwähnt, ist das Geschreibe vom 15.5.2006 des Major Gianfranco natürlich absurd was seine geschwärzte Version der Akten anbetrifft. Derlei Hütchenspiel erinnert wie vorerwähnt an die Zeiten der Fichen, wo ebenfalls Trabanten und Vasallen zu Hunderten sich dem Lecken von Beamten-Ärschen hingaben und Schlapphüte zuhauf hinter-einander her schlichen, um den Schweizer Bürger beim abendlichen Bierchen gar an die Dunkelmänner-Kolonnen nach Bern zu rapportieren: www.raben-net.ch/ficherman Eine geschwärzte Akteneinsicht ist in keinem Gesetz vorgesehen, in casu freilich auch keine real existierende höher zu bewertende Rechtsgüter vorgehen als das auf der Bundesverfassung  basierende Akteneinsichtsrecht und ergo die ungeschwärzten Originale in Kopie verlangt werden. Wie ebenfalls oben erwähnt, ist vor allem auch die major'sche vorgetragene "Begründung" für derlei Ansinnen absolut hanebüchen. Wichtig scheint dementgegen, hier noch sachbezogen zur  geschwärzten Akteneinsicht zu dokumentieren, dass der oben erwähnte Schlapphut GASS Roland mitnichten alleine wurstelt: Der Inlandgeheim-dienst (DAP) mit seinen rund 400 Beamtenhänden, der schweizer Aus-landgeheimdienst (SND) mit weiteren rund 500 Beamtenhänden sind noch immer nur ein Teil des verfilzten Polizeistaates Schweiz. Hinzu kommen noch die zentralen Dunkelkolonnen des teuren und umtriebigen Beamten www.ba.admin.ch/deutsch/7_cafeteria/7_3_art.php  Roschacher Valentin www.ba.admin.ch/deutsch/5_information/5_gallery_team.php welcherart "Herrschaften" vergleichbar wie in der alten DDR dank eigenem Helikopterlandeplatz ihr diskretes Verschwinden durchorganisiert haben www.ba.admin.ch/deutsch/8_helikopterlandeplatz/8_index.php  und in der übrigen Zeit zum Schaden des Steuerzahlers Luxus pur bei öfteren Pausen geniessen www.ba.admin.ch/deutsch/7_cafeteria/7_index.php . So kommt es denn, dass auch die Dame Pälmke Susanne, welche die Anklagen www.ba.admin.ch/deutsch/3_strafverfolgung/3_1_team_det.php?Tid=26   vertritt, dann handkehrum als angeblich neutrale "Gerichtsinstanz" im konzertierten Zusammenspiel mit den eidgenösischen Untersuchungs-richtern funktioniert: Der Polizeistaat läuft wie geschmiert und dies gar angeblich "im Namen Gottes", wie die Verfassung des Landes schon einleitend lästert. So abwegig scheint selbst das nicht zu sein, werden doch die Roschacher'schen Mannen durch den wie aus dem Modejournal geschniegelten Wiedmer Hansjürg Mark [ßClick] vertreten, welcher in der Tat www.ba.admin.ch/deutsch/5_information/5_1_team_det.php?Tid=8    von 1984 bis 1992 ein Studium an der Theologischen Fakultät der Univer-sität Bern [ßClick] genoss. Zu seiner Bildung gehörten auch 2 Jahre Essen und Trinken im betuchten Schloss Hünigen, 1987 bis 1989 theologischer Assistent www.schlosshuenigen.com/fest/frame/top.fest.html  ebenso wie auch der Schneider Max Roland [ßClick] in Luxus pur seine Tage als Bundesrichter fristet www.googleswiss.com/schneider-d . Wenn also unser Major Gianfranco Albertosi meint, seine paar Telefon-Nummern, wie er als Begründung der geschwärzten Akteneinsicht vorschiebt, würden für unsere Bürgerrechtsbewegung Geheimnisse bedeuten, dann irrt er wohl, anbeträchtlich der obigen Links...

 

6.      Laut Tagesjournal der Kapo wurde den Besuchern gesetzwidrig verboten  (es bestand und besteht hiefür keinerlei Rechtsgrundlage!!),  sich nicht zum Ferienpark Tulai begeben zu dürfen. Es wurde gedroht, die Opfer widrigenfalls zu verhaften und zu deportieren, was den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Die Strafanzeige wird deshalb hiermit, nach Kenntnisnahme der nachgeschobenen Polizei-Akten, auf den Tatbestand der Nötigung in diesem Kontext ausgedehnt. In der Tat: Es gibt kein Gesetz, welches irgend so einen Habasch des Namens Hinz, Kunz, Schneider Roland [ßClick] oder Mafioso davor bewahrt, einen x-beliebigen Bürger auf einer öffentlichen Strasse und in einem Holiday-Ressort zu treffen und es gibt ebenfalls kein Gesetz, welches unbescholtenen Bürgern verbieten täte, sich nach Belieben gar vor das Luxus-Gehütt des Schneider Roland im Ferienzoo Tulai zu stellen, soweit der Fuss der Besucher sich nicht auf Privatgrund begibt. Es gibt dagegen aber sehr wohl die Verfassung dieses Landes, welche zwar noch weniger als das Papier ist, worauf sie gedruckt wurde, doch immerhin Art. 16 www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html   sowie Art. 17  www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html   nebst Art. 22 und 23  www.admin.ch/ch/d/sr/101/a22.html  www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html kennt. Gegen diese elementaren Rechte hat das Bündner Beamten-Rudel offensichtlich schändlich verstossen und was hiermit dargetan wird.

   

 

7.      Die in den nachgeschobenen Akten klar belegte "Orientierung Schneider Roland" um 17:00h des 31.12.06 ist ebenbürtig, wie wenn in einem beliebigen Diktatorenstaat der Junta-Chef von seinen privaten Gorillas über die Abschlachtung der Abtrünnigen einen Kassiber erhalten hätte. Der Bürger Schneider wird nebst seiner Feudal-Löhnung und der Immunität welche ihn dem Strafrichter entzieht und über das Gesetz der Untertanen stellt also auch gar noch von eigenen Gorillas bedient, welche ihrerseits ebenfalls  zum Schaden des Steuerzahlers gelöhnt werden.

 

 

8.       Damit der laut Polizei "grosse Unbekannte" am 30.12.05 den     Fallenstellern zuplaudern konnte, das Opfer Walther Hansruedi würde einen bestimmten Zug in Zürich besteigen um exakt um 11:17h in Scuol einzutreffen, muss dem "grossen Unbekannten" eine polizeiliche Infrastruktur zur Überwachung des Opfers augenfällig zur Verfügung gestanden haben. Da hiesige Schlapphüte kaum über prophetische Gaben, doch über (illegale) Abhör- und Telefon-Überwachung verfügen www.vgt.ch/news2005/050818-weltwoche.htm ist vielmehr davon auszugehen, dass auch Herr Walther Hansruedi Opfer derlei DDR-Machenschaften wurde. Die angeblich laut Tagesjournal unterdrückte Rufnummer vermag nicht zu verfangen: Es ist gegenüber der Polizei technisch mit Absicht bewerkstelligt, dass eben gerade keinerlei Rufnummernunterdrückung wirksam wird und die Polizei in jedem Fall und ausnahmslos die Rufnummer des Anrufenden ersieht. Sollte dies weiterhin bestritten werden, wird ein technisches Gutachten zu diesem Punkt anbegehrt. Aufgrund des Gesetzes über die flächendeckende Telekommunikations-überwachung wird daher verlangt, dass die gesetzlich zwingende  (!) Randdatenaufzeichnung sämtlicher Telefonate, etc. nunmehr herange-zogen wird, um den ach' so freundlichen Zeitgenossen zu ermitteln und diesem dann als beantragter Zeuge ein paar Fragen stellen zu können. Die Anordnung der Edition dieser Telefonaufzeichnungen ist dringend, da Gefahr im Verzuge ist und die Daten 'offiziell' "nur" sechs Monate aufzubewahren sind. Das durchzuführende Strafverfahren soll auch erhellen, ob der Herr Zeuge möglicherweise unerlaubte Untersuchungs-handlungen, solche ohne richterliche Verfügung und/oder gesetzwidrige Handlungen durchgeführt hat und welcher Verdacht hier augenfällig mehr als erhärtet ist. Hand in Hand mit einem angeblich "Unbekannten" und "zufällig" auch noch am selben Tag als Beamter Roland GASS seinen Fax aus dem Geierhorst Bern's hinbrünzelte, hat dann in Zürich ein weiterer Mittäter (siehe Seite 1/3 ganz unten der Nachricht Gianfranco; Zitatà)  "überwacht morgen die Zugsabfahrt in Zürich" als mutmasslicher Mittäter gewütet. Was die Polizei glauben machen will, die Lüge also von wegen einem anonymen Denunzianten, zerplatzt wie eine Seifenblase, zumal hier eine konzertierte Kommando-Aktion offensichtlich aufscheint. Es erhärtet sich klarerweise der Verdacht, dass der "grosse Unbekannte" unter dem Deckel bleiben soll, da offenbar unerlaubte Handlungen durchgeführt wurden und  zur Vertuschung dessen, "man" die Story des Monsieur X erfand. Der Spitzel am Hauptbahnhof Zürich hat offensichtlich und gar aktenkundig mit seinen Bündner Seinesgleichen kommuniziert und diese Unterlagen sind mir ebenfalls noch nicht ausgehändigt worden. Hiermit beantrage ich ausdrücklich, dass dieser Spitzelbericht mir ebenfalls ediert werde. Ich behalte mir vor, eine Zeugeneinvernahme zu verlangen.

 

9.      Erstaunlich ist ausserdem, dass im Fax des Gasser Roli zunächst die "üblichen Verdächtigen", lies "Zürcher Szene", imaginär bemüht wurden und dann angeblich das Bundesgericht die Story über den Schneider Max nachschob. Es ist folglich unglaubwürdig und völlig abwegig, dass irgendein Unbekannter bei dieser Sachlage noch erfunden werden musste. Es scheinen also hier ganz offensichtlich und leicht erkennbar eklatante Widersprüche auf, welche nur in einem Strafverfahren geklärt werden können. Der GASS Roland bezieht sich in seinem Fax vom 30.12.05 auf ein Telefongespräch mit seinen Bündner Kollegen. Ich verlange hier formell auch die Herausgabe der entsprechenden Gesprächsnotiz.

 

10.Gass forderte seine Bündner Helfershelfer auch auf, „mit dem betroffenen Bundesrichter direkt Kontakt aufzunehmen, und die notwendigen Massnahmen … durchzuführen. Es gab somit Kontakte zwischen den Bündner Schlapphüten und dem Schmalspur-Despoten Schneider. Auch diese Gesprächsnotizen sind zu editieren. Ferner: Im E-Mail von Albertini vom 30.12.05, 11.21 werden im letzten Absatz Belege genannt, welche mir ebenfalls noch nicht ausgehändigt worden sind:  „… ist bekannt (keine … Behandlung), Akten vorhanden, werden dem RC Stv 4 per Fax übermittelt“. Ich fordere auch die Edierung dieser Akten. Statt salami-scheibchenweise nun ein Papierchen um's Andere herausrücken zu müssen wäre es allerdings wohl klüger, nun endlich alle Akten auf den Tisch zu legen.

 

11.Ferner aus Akten [Zitat]: "Bei Feststellung von Walther bei der Zugsankunft ist er wegzuweisen"  ist rechtsbrüchlich, da dies einerseits schon im voraus eine angeordnete Verweigerung des rechtlichen Gehörs impliziert sowie auch das Vorhandensein irgendwelchen strafbaren Tatbe-  standes als nebensächlich hinstellt. Auch hier handelten die Beschuldigten somit offensichtlich gesetzwidrig, jedenfalls aber in absoluter Willkür wie kleinere Berg-Rambo's auf dem Ziegenhofe.

   

12.Der Gipfel der Unverfrorenheit ist im E-Mail des Schmidt Tinet (mutmasslich also eines Unter-Adlaten des Gianfranco Albertosi) vom 30.12.05, 09.11 nachzulesen [Zitat]: „Bei den Personen handelt es sich um gewalttätige Demonstranten“. Es handelt sich hier eindeutig um eine Verleumdung, denn wir sind als gewaltlose Bürgerinitiative bekannt. Ich fordere vom Verfasser dieses Mails eine Erklärung, weshalb er diese Desinformation verbreitet hat und wer ihm derlei Stimmungsmache allenfalls wahrheitswidrig zuplapperte: Vielleicht auch wieder so ein "grosser Unbekannter" oder ein Asylant aus Jugoslawien? Zudem findet man in diesem Mail von Schmidt Tinetti auch die Weisung: „Ich bitte dich deshalb, den SD 5 in diesem Sinne zu orientieren“. Ich verlange die Herausgabe dieser „Orientierung“.

 

 

13.Im E-Mail des Kindschi Luzio vom 30.12.05, 10.58 an Albertini ist u.a. nachzulesen „… ist Angehöriger der Gruppierung „appel au peuple“, welche am 11.11.02 die Wahl von Bundesrichtern in Bern gestört hat“. Das Datum ist falsch: Ich habe am 11.12.02 von den Tribünen herab gegen die Wahl des Lügners Heinz Aemisegger als Bundesgerichts-präsident protestiert (siehe beigelegte Kopie des Berichtes der NZZ vom 12.12.02: „Ein Zuschauer unterbricht die Wahl des Präsidenten des Bundesgerichtes“). Bei dieser Gelegenheit hatte Walther Hansruedi passiven Widerstand gegen den gewalttätigen Angriff eines Gorilla-Rudels des Bundeshauses geleistet. Er (Walther Hansruedi) war keinesfalls gewalttätig, wie dies nun als Verleumdung unterstellt wird.

 

 

14.Im Tagesjournal der Kantonspolizei Graubünden vom 30.12.05 steht u.a.: „Der namentlich genannte Walther ist polizeilich und steht im Kontakt zur Gruppierung „Appel au Peuple“. Es muss also eine Akte betreffend diesen nicht vorbestraften Bürger geben. Auch dieses illegale Fichieren ist zu beenden, und ich fordere die Herausgabe dieser Polizeifiche betreffend Walther Hansrudolf an mich, als Beschwerdeführer, oder wenn es der Datenschutz so fordert, direkt an den betroffenen Walther Hansrudolf, Sennhof 466, 8332 Russikon.

 

 

Zusammenfassend verlange ich ebenfalls die Herausgabe der immer noch zurückgehaltenen Akten, und die zügige Behandlung der übrigen, in dieser Eingabe gestellten Begehren, nebst:

  

Ø     Löschen aller erhobener Daten durch die Kapo GR, nach deren vollständigen Herausgabe an den Beschwerdeführer, und schriftliche Bestätigung dieser Fichen-Vernichtung

   

Ø     Untersuchung, wie es dazu gekommen ist, ohne gerichtlich festgestelltes Werturteil den Bürger Walther Hansruedi als Staatshasser bezeichnet zu haben, und die Bürgerinitiative AUFRUF ANS VOLK als gewalttätige Vereinigung.

 

Ø     Die Vorinstanzen sind energisch zu rügen, weil sie elementare Verfahrensrechte mit Füssen getreten haben.

 

Ø     Herausgabe der ungeschwärzten Originale der nachgereichten Akten

 

Ø     Herausgabe der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Randdaten-aufzeichung betreffend den erwähnten „anonymen“ Anrufer, um denselben als beantragten Zeugen befragen zu können.

Ø     Das durchzuführende Strafverfahren soll erhellen, ob der Herr Zeuge möglicherweise unerlaubte Untersuchungshandlungen ohne richterliche Verfügung und/oder gesetzeswidrige Handlungen durchgeführt hat.

 

 

In Erwartung der Dinge, die da noch zum Vorschein kommen werden, grüsse ich Sie hochachtungsvoll

 

 

Gerhard Ulrich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilagen:

Kopie Ihrer Post vom 15.05.06

Kopie des Artikels der NZZ vom 12.12.02

 

 

 

 

 

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